Wissenswertes       Archiv


Änderungen im Vereinsrecht 2010
  • Erforderliche Satzungsänderungen sollten durch eine bis spätenstens zum Herbst Herbst einzuberufenen außerodentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  • Bei den anstehenden Mitgliederversammlungen im I. Quartal dieses Jahres könnten die Mitglieder über die notwendigen Änderungen informiert werden, so dass bis zum Herbst eine Meinungsbildung erfolgt sein kann.
  • Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Vereinsberatung selbstverständlich zur Verfügung.
    Rolf Berndt
    DOSB-Vereinsmanager B (Pferdesport)
    Vereinsberatung in Nordbaden und Württemberg
  • Änderungen Teil 1 pdf Neue Vorgaben zum Ehrenamts-Freibetrag
    Änderungen Teil 2 pdf Begrenzung der Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände
    Änderungen Teil 3 pdf Abstimmungsmehrheiten


Neue Vorgaben zum Ehrenamts-Freibetrag


Neuer Sportversicherungsvertrag der ARAG 2009


Leitfaden Vereinsrecht - Stand August 2009/


Jakobskreuzkraut (JKK) - eine tödliche Gefahr für Pferde Quelle: AK Jacobskreuzkraut Datum 05.08.2009
    In letzter Zeit ist auch in unseren Regionen ein explosionsartiges Ausbreiten von Jakobskreuzkraut und anderen Kreuzkrautarten zu verzeichnen. Dennoch wird die Gefährlichkeit nach wie vor unterschätzt, insbesondere auf Pferdeweiden ist eine zunehmende Vermehrung vor allem von Jakobskreuzkraut zu beobachten.
    Mehr Info's, B und Hinweise gibt es auf der Seite: "Arbeitskreis Jacobskreuzkraut e.V.i.G.  --> "www.jacobskreuzkraut.de
    Infoblatt des AK Jacobskreuzkraut pdf       Flyer des AK Jacobskreuzkraut pdf


Reiten und Natur + allgemeine Informationen        Update 27.06.2009


LPO / WBO / APO


Vereinsberatung
  • Pressemitteilung vom 15.05.2008

  • Haftpflichtversicherung für Pferdesportvereine

    Die Versicherungsbüros beim Badischen Sportbund und beim Württembergischen Landessportbund bieten den Pferdesportvereinen auf dessen Antrag eine Erhöhung der Regeldeckungssumme von 1.500.000,-- Euro je Schadenereignis in der ARAG Sport-Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden an.

    Deckungssummenerhöhung auf 3.000.000,-- Euro pro Personen- und/oder Sachschäden:
    Beitrag je Mitglied 0,60 Euro, Mindestbeitrag 84,-- Euro
    Zuschlag für jedes vereinseigene Pferd: 43,30 Euro

    Deckungssummenerhöhung auf 5.000.000,-- Euro pro Personen- und/oder Sachschäden:
    Beitrag je Mitglied 0,80 Euro, Mindestbeitrag 112,-- Euro
    Zuschlag für jedes vereinseigene Pferd 56,80 Euro

    Rolf Berndt
    (Vereinsberater des Landesverbandes, des Verbandes der Pferdesportvereine Nordbaden und des Württembergischen Pferdesportverbandes)