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Wissenswertes letzter Update: 30.09.2023
Infodienste: Übungsleiter/Pressedienst/Sport in Baden |
Datum 30.09.2023 |
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Antrag Bezuschussung Teilnahme an Turnieren mit Schulpferden |
Datum 09.10.2024 |
Das Antragsformular zur Bezuschussung Teilnahme an Turnieren mit Schulpferden 2024,
steht zum Download zur Verfügung.
Antrag Schulpferdeturnierteilnahme 2024
Bitte beachten: die Antragsfrist endet am 17. November 2024 !!
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Tombolas und Lotterien sind genehmigungspflichtig |
Datum 30.09.2023 |
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Handouts neue Regelwerke LPO/WBO 2018 und Besondere Bestimmungen der LK-BAW |
Datum 06.01.2018 |
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Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten |
Datum 05.09.2017 |
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Die Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger gilt auch bei der Entsorgung von Pferdemist |
Datum 22.08.2016 |
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Die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010 ist seit dem 1. September 2010 gültig und
gilt für Pferdebetriebe und pferdehaltende Reitvereine/Reitställe gleichermaßen.
Das Einhalten der Verbringungsordnung wird durch die Landratsämter überprüft.
In letzter Zeit wurden Verstöße gegen die Verbringungsordnung mit Bußgeldern belegt.
Wirtschaftsdünger im Sinne der Verbringungsordnung sind u. a. Düngemittel, die als tierische Ausscheidungen bei der Haltung von Nutztieren anfallen.
Die Verbringungsordnung gilt nicht, wenn u. a. die von einem Betrieb insgesamt in den Verkehr gebrachte,
beförderte und aufgenommene Menge 200 Tonnen Frischmasse nicht überschreitet.
Als Faustformel kann man anwenden: 1 Pferd erzeugt rd. 8 bis 9 Tonnen Mist, d. h. bei einer Anzahl von mehr als 20 Tieren werden die 200 Tonnen wohl überschritten.
Auskünfte zu Fragen in Zusammenhang mit der Verbringungsordnung erteilen die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden.
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Merkblatt zur Verbringungsverordnung
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Verbringungsverordnung in Kraft
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Wirtschaftsdüngerverordnung
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Merkblatt - Versicherungsschutz für den privaten und im Verein betriebenen Reit- und Fahrsport |
Datum 26.05.2016 |
Im Merkblatt sind alle Informationen zum abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag zusammengefasst.
Versicherungsschutz wird den versicherten Personen auf Grundlage des Sportversicherungsvertrages des Badischen Sportbundes Nord e.V. (BSB) - Stand: 01.01.2012
- und des vom Pferdesportverband Nordbaden e.V. abgeschlossenen Gruppenversicherungs-vertrages - Stand 01.04.2016 - gewährt.
I. Unfallversicherung (ARAG Allgemeine Versicherungs-AG)
II. Haftpflichtversicherung (ARAG Allgemeine Versicherungs-AG)
III. Rechtsschutzversicherung (ARAG SE)
IV. Krankenversicherung (EUROPA Krankenversicherung Aktiengesellschaft)
Merblatt Versicherungsschutz privates Reiten
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FN: Übersicht Fördermittel Inklusionsprojekte |
Datum 23.11.2015 |
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Kooperation Schule - Verein 2015 |
Datum 15.03.2015 |
- Karlsruhe, 11.03.2015 Sportvereine in Nordbaden können bis zum 1. Mai 2015
Anträge für das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein zum Schuljahr 2015/2016 beim Badischen Sportbund Nord e.V. einreichen.
Sowohl die Beantragung als auch die Abrechnung von Kooperationsmaßnahmen ist nur online über das BSBnet möglich.
Seit 25 Jahren bezuschusst der BSB Nord die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Schulen. Die Zahl der Anträge lag im aktuellen Schuljahr bei 1355.
Insgesamt konnten 88 Prozent der Kooperationen mit je 360 € - bzw. 460 € bei der Kooperation mit Sonderschulen – bezuschusst werden.
Schule-Verein-Kooperationen werden mittlerweile in über 40 Sportarten durchgeführt.
Dadurch können Schülerinnen und Schüler fast alles kennen-lernen, was der Sport zu bieten hat.
Ziel des Programms ist durch zusätzliche Sportangebote bei Kindern und Jugendlichen die Freude am Sport zu wecken und sie für lebenslanges Sporttreiben zu begeistern.
37% der Kooperationen finden inzwischen mit Ganztagsschulen statt.
Diese Maßnahmen sind zu einem festen Bestandteil des Programms geworden, werden von Jahr zu Jahr zahlreicher und haben bei der Bezuschussung Vorrang – wie auch alle Maßnahmen mit Sonderschulen.
Seit einigen Jahren sind auch Dreier-Kooperationen Schule-Kindergarten-Verein möglich, aktuell sind es 58 Maßnahmen.
Pressemitteilung BSB
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Initiative Sportverein 2020 |
Datum 30.11.2014 |
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Die Initiative wird von mehreren Unternehmen (BASF, Südzucker, SAP-Stiftung, etc) finanziert und von mehreren Sportbünden begleitet.
Auf der Internetseite können sich die Mitgliedsvereine des PSV Nordbaden eine Online-Diagnose zu ihrer Zukunftsfähigkeit unter Berücksichtigung des demografischen Wandels erstellen lassen.
Benötigt wird hierzu die BSB Nummer - nach der Freischaltung muss dann ein Fragenkatalog abgearbeitet werden.
Anschließend erhalten sie eine sofortige Auswertung und einige Wochen später sogar eine individuelle Auswertung.
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Von den Vereinen, die den Fragenkatalog ausgefüllt haben, werden 40 ausgesucht, die ein individuelles Coaching erhalten werden.
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Das Ganze ist ein kostenloser Service, fordert aber einen gewissen persönlichen Einsatz der Vereinsvorstände.
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... www.sportverein2020.de/
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BSB Zuschüsse für Vereine |
Datum 30.11.2014 |
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Auf der Internetseites vom Badischen Sportbund sind die Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine sehr übersichtlich dargestellt.
Mitgliedsvereine können beim BSB Zuschüsse in folgenden Bereichen beantragen:
- Sportstätten
- Sportgeräte
- Übungsleiter
- Kooperationen Schule-Verein
- Kooperation Kindergarten-Verein
- Vereinsjubiläen
- Jugendarbeit
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Link zur BSB-Seite www.badischer-sportbund.de
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FN beschließt Turnierveranstalterentlastung |
Datum 23.11.2014 |
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Steuerbefreiung auf Pensionspferdeumsätze |
Datum 31.08.2014 |
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Gute Nachricht für gemeinnützige Vereine mit Pensionspferdehaltung !!
Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer auf Pferdepensionsumsätze befreit.
Grundlage hierfür ist ein Präzedenzfall, der bis vor den Bundesfinanzhof (BFH) ging und der jetzt zugunsten des klagenden Reitvereins Reutlingen e.V. entschieden und abgeschlossen wurde.
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Pressemeldung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V.
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Baumkontrollpflicht |
Datum 16.07.2014 |
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Im aktuellen Vereinsinformationsdienst Der ARAG Versicherungen (Ausgabe Juli) wurde ein Artikel mit dem Titel "Im Focus: Die Baumkontrollpflicht" veröffentlicht.
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Info zum Download (Quelle VID 07/2014)
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Vereinsberatung |
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Pressemitteilung vom 15.05.2008
Haftpflichtversicherung für Pferdesportvereine
Die Versicherungsbüros beim Badischen Sportbund und beim Württembergischen Landessportbund bieten den Pferdesportvereinen auf dessen Antrag eine Erhöhung der Regeldeckungssumme von 1.500.000,-- Euro je Schadenereignis in der ARAG Sport-Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden an.
Deckungssummenerhöhung auf 3.000.000,-- Euro pro Personen- und/oder Sachschäden:
Beitrag je Mitglied 0,60 Euro, Mindestbeitrag 84,-- Euro
Zuschlag für jedes vereinseigene Pferd: 43,30 Euro
Deckungssummenerhöhung auf 5.000.000,-- Euro pro Personen- und/oder Sachschäden:
Beitrag je Mitglied 0,80 Euro, Mindestbeitrag 112,-- Euro
Zuschlag für jedes vereinseigene Pferd 56,80 Euro
Rolf Berndt
(Vereinsberater des Landesverbandes, des Verbandes der Pferdesportvereine Nordbaden und des Württembergischen Pferdesportverbandes)
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Vereinsberatungsservice
Als Hilfestellung für Vereinsvorstände und ehrenamtliche Mitarbeiter in den Vereinen wird auch weiterhin die Vereinsberatung angeboten.
Sowohl langjährige Mitgliedsvereine als auch in der Gründungsphase befindliche Vereine können diesen kostenlosen Service in Anspruch nehmen.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Vereinsrecht, Mustersatzung, Vereinsgründung
- Haftung und Versicherung
- Haushaltswesen, BWL für Vereine
- Pferdesport und Umwelt
- Pferdehaltung, Sachkunde
- Sportstättenbau
- Finanz- und Zuschusswesen
- Finanzen im Verein
- Breitensport-Veranstaltungen
Sie können sich hierbei an die Geschäftsstelle, Tel. 07251-15329, oder
direkt an den Vereinsmanager B (Pferdesport) wenden:
Rolf Berndt
Tel. und Fax: (07348) 2 35 37
Mobil: (0172) 7361143
eMail: Rolf-Berndt@t-online.de
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Trainerlizenzen |
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- Ausstellung und Verlängerung ab sofort nur noch über die Geschäftsstelle
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