Hier können Sie grüne Pferdekennzeichen bestellen








    Beachten Sie bitte folgende Hinweise!

    1. Die Pferdekennzeichen werden auf den Namen des Pferdehalters, Reiters oder Fahrers ausgestellt und sind nicht übertragbar.

    2. Die Pferdekennzeichen sind beim Reiten und Fahren außerhalb von Reitanlagen oder besonders ausgewiesenen Flächen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar, möglichst am Pferdekopf oder der Vorhand, anzubringen.

    3. Anschriftenänderungen des Pferdekennzeicheninhabers oder ein Verlust der Kennzeichen sind dem Regionalverband umgehend mitzuteilen.

    4. Bei Sammelbestellungen von Pferdesportvereinen oder Pferdebetrieben hat der Besteller eine Ausgabeliste zu erstellen, aus der die Zuordnung Pferdekennzeichen – Name und Anschrift des Pferdehalters oder Reiters“ ersichtlich ist. Diese Liste ist dem Regionalverband nach Erhalt der Pferdekennzeichen umgehend zuzusenden.

    5. Die vorliegenden Daten werden vom Regionalverband vertraulich behandelt. Auskünfte gibt der Verband nur bei schriftlichen, begründeten Anfragen von Behörden oder Geschädigten. In diesem Falle wird der Pferdekennzeicheninhaber vom Verband umgehend über die Anfrage informiert.

    Erklärung

    Der Sammelbesteller erklärt sich bereit:

    1. Eine Ausgabeliste über die zugeteilten Pferdekennzeichen zu führen, aus der die „Zuordnung Pferdekennzeichen und Kennzeicheninhaber“ ersichtlich ist.

    2. Diese Ausgabeliste dem Regionalverband nach Erhalt der Pferdekennzeichen innerhalb von vier Wochen zuzusenden.

    3. Die Pferdehalter, Reiter und Fahrer anzuhalten, beim Reiten und Fahren außerhalb von Reitanlagen oder besonders ausgewiesenen Flächen die zugeteilten Pferdekennzeichen links und rechts am Reithalfter/Fahrkopfstück anzubringen.

    4. Das Merkblatt des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg „Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen“ jedem Kennzeicheninhaber auszuhändigen und am Informationsbrett des Pferdesportvereins oder Pferdebetriebes auszuhängen.

    5. Änderungen in der Ausgabeliste dem zuständigen Regionalverband umgehend mitzuteilen.

    Merkblatt Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen